Die GSSD im Focus der Geschichte
Was beeinflusste die damalige Staatsführung der UdSSR in ihrer Entscheidung ...
... aus dem Status "zeitweilig" in die dauerhafte Anwesenheit als "Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD)" zu wechseln?
Auf Grundlage der Leninschen Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes und im Ergebnis der Großen Sozialistischren Oktoberrevolution beschloß der Rat der Volkskommissare am 15. (28.) Januar 1918 das Dekret über den Aufbau der Roten Arbeiter-und-Bauern-Armee (Рабоче-крестьянская Красная Армия [РККА]) und am 29. Januar (11. Februar) das Dekret über die Bildung der Roten Arbeiter-und-Bauern-Flotte. Eine bedeutende Arbeit beim Aufbau der Roten Arbeiter-und-Bauern-Armee leistete das beim Volkskommissariat für Militärangelegenheiten gegründete Gesamtrussische Kollegium für den Aufbau der Roten Armee. Die Rote Arbeiter-und-Bauern-Armee und die Rote-Arbeiter-und-Bauern-Flotte wurden aus den bewußtesten und bestorganisierten Vertretern der werktätigen Klassen auf freiwilliger Grundlage geschaffen (Freiwilligenprinzip).
Im Zusammenhang mit der Verletzung des Waffenstillstands durch Deutschland und der Offensive deutscher Truppen auf die Wiege der Revolution, Petrograd, wandte sich die Sowjetregierung am 21. Februar 1918 mit dem von Lenin verfaßten Aufruf "Das Vaterland ist in Gefahr!" an das Volk. Mit diesem Drekret wurde der Grundstein für den massenweisen Eintritt von Freiwilligen in die Reihen der sowjetischen Streitkräfte und die Aufstellung vieler Truppenteile gelegt, die den Kampf gegen die deutschen Truppen aufnahmen und deren Offensive bei Pskow und Narwa zum Stehen brachten.
In Würdigung der allgemeinen Mobilisierung der revolutionären Kräfte, des Massenaufschwungs des Volkes zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlands und des mutigen Widerstands der ersten Abteilung der sowjetischen Streitkräfte gegen die deutschen Eroberer wird der 23. Februar seit dieser Zeit alljährlich als Freitag des ganzen Volkes begangen, als Tag der Sowjetarmee und der Seekriegsflotte.
Angesichts der weiteren Ausdehnung des Bürgerkriegs konnte das Freiwilligenprinzip den Aufbau einer Armee, die in der Lage ist, den Überfall der äußeren und inneren Konterrevolution abzuwehren, nicht mehr gewährleisten. Ende April 1918 zählte die Armee insgesamt 196.000 Mann. Die Wehrpflicht wurde zur wichtigsten Voraussetzung für die Schaffung einer regulären Massenarmee und deren plnmäßige Auffüllung. Sie wurde durch den Beschluß des Gesamtrussischen Zentralexekutivkommitees vom 29. Mai 1918 eingeführt. Der V. Sowjetkongreß (im Juli 1918) stimmte diesem Beschluß zu und unterstrich, daß nur den Werktätigen das Recht zusteht, die Heimat mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Dieser Beschluß führte bereits im Oktober 1918 zu einer Gesamtstärke von 800.000 Mann. [6]
Ein Jahr nach dem Ende des 2. Weltkrieges erfolgte eine Strukturveränderung und die Umbenennung der Roten Armee. Am 26. Februar 1946 wurde aus der Roten Armee und der sowjetischen Marine die Советская Армия (СА), die sowjetischen Streitkräfte. Ihr Anfangsbestand an Angehörigen im Jahre 1946 von 11.300.000 Soldaten, verringerte sich bis 1948 auf 2.700.000 Soldaten
Rückblick ...
Nach dem 09. Juni 1945 wurden verschiedene Truppenteile, Einheiten, Verbände und Armeen aus den Beständen der 1. und 2. Belorussischen Front, sowie der 1. Ukrainischen Front (Bis 20. Oktober 1943 Woronescher Front) herausgelöst und bildeten die personelle und technische Grundlage eines militärischen Besatzungsteils, der sich "Gruppe der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte" (GSBStD/ГСОВГ) nannte. Die Leitung der Gruppe der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland und der Posten des Chefs der "Sowjetischen Militäradministration" in Deutschland (SMAD) lag in den Händen einer Person (Marschall Schukow), dies führte zu komplizierten Abhängigkeiten und sorgte für einige Probleme.
Nie zuvor war es in der Geschichte vorgekommen, dass ein kapitulierendes Staatsgebilde von vier Siegermächten besetzt und der Wiederaufbau des stark zerstörten Landes im Rahmen einer Besatzung erfolgen sollte. Bis 1946 hatte die Verwaltung der GSBStD Ihren Sitz im früheren Gebäude der Reichsverwaltung des DRK in Potsdam-Babelsberg. Im Jahre 1946 wurde der Umzug nach Wünsdorf vollzogen. Andere zentrale Einrichtungen der Besatzungsstreitkräfte (später GSSD), verblieben hingegen in Potsdam.
Bereits in den ersten Nachkriegsjahren reduzierten die hier in Ostdeutschland stationierten Landstreitkräfte der GSBStD, zum Beispiel durch den Abzug der 5. Stoßarmee (Olympisches Dorf) und der 47. Armee (Woltersdorf) ihr Truppenstärke. Es verblieben vorerst 5 Armeen der Landstreitkräfte und eine Luftarmee in Ostdeutschland stationiert. Eine weitere Reduzierung erfolgte 1957 durch den Abzug der 18. Armee aus Forst Zinna. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Rückgabe der Souveränität an Österreich und damit der Abzug der Truppen aus Österreich.
Protokoll über die Besatzungszonen und die Verwaltung von Groß-Berlin (13. August 1945)
Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945
Erklärung zur Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt von Deutschland durch die Regierungen Großbritanniens, der USA und der UdSSR und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik
Auch die DDR wurde verpflichtet, an die UdSSR Reparationsleistungen, in Folge der Kriegsschäden abzuführen. Dies erfolgte zum Großteil in Form von Sachleistungen/Werten aus VEB Betrieben oder aber auch mit, durch SMAD Befehl gegründete, SAG bzw. SDAG Unternehmen. Unkommentiert eingefügt, der "Erfüllungsstand des Reparationsplanes 1949 - Allgemeine Aufstellung für die DDR"
Am 25.03.1954 wurde durch die Regierung der UdSSR einseitig in einer diplomatischen Note, die volle Souveränität der DDR erklärt. Wichtigster Inhalt dieser Erklärung (neben weiteren Punkten) war:
- Die Sowjetunion nimmt mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen auf, wie mit anderen souveränen Staaten. Die DDR wird die Freiheit besitzen, nach eigenem Ermessen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden.
- Die Sowjetunion behält in der DDR die Funktionen, die mit der Gewährleistung der Sicherheit in Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der Sowjetunion aus den Viermächteabkommen erwachsen.
- Die Überwachung der Tätigkeiten der staatlichen Organe der DDR, die bisher vom Hohen Kommissar der Sowjetunion in Deutschland wahrgenommen wurde, wird aufgehoben.
Die Umbenennung der GSBStD in GSSD erfolgte einen Tag später, am 26.03.1954. Die letzte Entscheidung der sowjetischen Kontrollkommission (SKK) war die Trennung von Besatzungstruppen (militärischer Teil) und Verwaltung.
Der am 20.09.1955 geschlossene Staatsvertrag zwischen der UdSSR und der DDR schrieb weitere Fragen und Regelungen, betreffend den Gesamtkomplex der Anwesenheit sowjetischer Streitkräfte in der DDR, fest. Er besiegelte gleichzeitig das Ende der Besatzungszeit mit Besatzungsrecht. Denn im Artikel 1 heißt es "...die Souveränität gegenseitig geachtet und die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten". Mit dieser neuen rechtlichen Grundlage war die GSSD keine Besatzungsmacht mehr.
Gefestigt wurde dieser neue Status u.a. mit Übergabe der Sicherung der Staatsgrenze der DDR an die Grenztruppen der DDR im Jahre 1957. Gleichzeitig folgte 1957 der "Vertrag über zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte in der DDR" (12.03.1957). Dieser Vertrag schuf eine neue rechtliche Grundlage, aber auch neue Verpflichtungen und Abhängigkeiten, die die DDR noch viele Jahre ihres Bestehens politisch, wirtschaftlich und militärisch begleiten sollten.
Nachfolgend eine "kurze Darstellung der Entstehungsgeschichte des Stationierungsabkommens und seiner Folgedokumente" [5]
In der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 14.03.1957 wurde dieser Vertrag in Auszügen abgedruckt (Liegt dem Autor vor).
Wortlaut des Vertrages [2]
Es gab in den nachfolgenden Monaten noch etliche Ergänzungen, Erweiterungen und Nachträge zu diesem Abkommen. Eines dieser weiteren wichtigen Abkommen (neben Abkommen über Rechtshilfe und Schadenersatzansprüche) war das "Inanspruchnahme Abkommen" von 07/1957, welches die Nutzung von Objekten und Leistungen (Post, Funk, Fernmelde und Eisenbahn) und Nutzung von Energie, Gas, Handels- und Bauleistungen vertraglich festschrieb.
Im Mai 1988 wurde auf Drängen der Staatlichen Plankommission der DDR (SPK) eine Analyse über die genutzten Flächen und Gebäude der GSSD begonnen. Während der Auswertung der Analyse stellte man schnell fest, dass zwischen dem Wortlaut aus den Verträgen und der praktischen Umsetzung, eine große Verständnisslücke klaffte. Mit dieser Analyse kam so manches Problem zum Vorschein, mit dem man in der Führung der DDR weder gerechnet hatte, noch sich erinnern konnte dies oder jenes vereinbart zu haben. Dennoch wurden von der gegründeten Arbeitsgruppe alle diese aufgegriffenen und entdeckten Probleme und Fehlinterpretationen sehr genau aufgelistet. Allerdings hielt man es für Angebracht, nicht alle Fehler und Unstimmigkeiten sofort und in vollem Umfang dem "großen Bruder" mitzuteilen.
Die Ergebnisse dieser Analyse fanden schließlich am 08.12.1988 in einem
"Beschluss zur Verbesserung der Anwendung des Abkommens vom 12. März 1957 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium in der Deutschen Demokratischen Republik zusammenhängen - Stationierungsabkommen - sowie seiner Folgedokumente"
ihren berechtigten Platz.
Die wichtigste und zugleich belastendste Vertragsregelung aus dem Jahre 1957 war, dass die DDR prozentual oder komplett für die Baukosten der sowjetischen Einrichtungen aufkommen musste. Jedoch lassen sich sämtliche Baukosten und Leistungen nicht pauschal bewerten, denn jede oder viele Bauvorhaben sind einzeln zu bewerten. Denn es gab durchaus für einzelne Bauvorhaben auch gesonderte Abkommen. Dies betraf z.B. die Frontbasen (Lychen und Stolzenhain), hier erfolgte der Bau der gesamten Kaserne mit all seinen infrastrukturellen Einrichtungen der Versorgung und Sicherstellung und der beiden Lagerbunker bis zu einer zuvor fesgelegten Ausbaustufe. Die Spezialausrüstung Lagerspezifischer Einbauten kam aus der UdSSR und wurde von sowjetischen Spezialisten eingebaut. In dieser Bauphase (Finale Fertigstellung der Lagerbunker) waren die Bautrupps der NVA längst abgezogen.
Bei den Basen der Systeme OTR-22 (z.B. Wokuhl) musste auf Grund der Vornstationierung und dem Faktor ZEIT, Baumaterial und Bauleistungen von Seiten der DDR bereitgestellt und erbracht werden. Aufgrund der Entfernung und der eiligen Vornstationierung (diese wurde notwendig, da sich die Vorwarnzeit durch die Stationierung der Marschflugkörper und der Pershing II auf 2 Minuten verkürzte) blieb den Verantwortlichen in Moskau keine Alternative.
Bei Objekten oder Bauten die die GSSD für eigene Zwecke baute, wurden nur Baumaterialien und Leistungen für Bauten der Versorgung (Heizhäuser, Trafostationen, Straßen und Anbindungen der Post) von der DDR bereitgestellt, da diese Bauten der Versorgung meist in DDR eigene Anlagen übergingen.
Darüber hinaus regelte ein weiteres Abkommen welcher Nutzer in den jeweiligen Objekten welche Kosten zu tragen hatte, wenn Objekte im Rahmen des Warschauer Vertrages genutzt wurden. Immer ausgehend vom Nutzungsanteil der späteren "Bewohner".
Schließlich diente noch die eigens für die Bauleistungen der sowjetischen Truppen geschaffene "Bauunion" als Zentraler Bauträger. Der später in "VEB Spezialbau Potsdam" umbenannte Bauträger war in 17 Betriebsteile gegliedert. 15 davon waren mit Bauaufgaben beauftragt, 1 Betriebsteil mit der Projektierung, der andere mit Versorgungsaufgaben. Der Betrieb selbst war dem Ministerium für Bauwesen zugeordnet. Personalbestand war Mitte der 80er Jahre 4400 Arbeiter und Angestellte. Diese Bauleistungen entsprachen den staatlichen Auflagen. Das Produktionsvolumen lag jährlich im dreistelligen Millionenbereich.
In Summe entstanden der DDR-Kosten, die den Haushalt regelmäßig immens belasteten. Denn nun hatte die DDR nicht nur ihre eigene Armee und ihre Sicherheitsbehörden zu finanzieren, sondern auch die hier stationierten sowjetischen Streitkräfte. Was sich in den Stationierungskosten von jährlich 800 Mill. Mark widerspiegelte. Die zeitweiligen Aussetzungen dieser Stationierungskosten, Ende der 1950ziger Jahre, konnten den Haushalt nicht nachhaltig entlasten.
Wohnungsbau für die GSSD
Einzig Führungsstellen und Nachrichtenobjekte des Grundnetzes, die die Gruppe selbst nutzte (Front und Armeen) bzw. jene Objekte die dem Generalstab (z.B. Lychen II) oder dem OK westl. KSP (Falkenhagen) unterstanden errichteten die sowjetischen Streitkräfte komplett oder im Ausbau selbst. Mittel und Bauleistungen kamen alle aus der UdSSR. Dafür waren in der DDR mehrere Spezialbaubatallione und eine Spezialbaubrigade (zb in Forst Zinna) in den Armeestäben für Bauvorhaben vorhanden und einsatzbereit. Hauptsitz des Spezialbaustabes war Wünsdorf.
Beschlüsse, Maßnahmen…und deren Wirkung
In den verschiedenen Publikationen und anderen Medien finden sich nur allzu oft Bemerkungen und/oder Beurteilungen mit dem Passus „die Bedrohung aus dem Osten". Um dies etwas zu entkräften halte ich es für angebracht, etwas über die Beschlüsse und Maßnahmen zuschreiben, die letztlich die GSSD beeinflusst haben könnte in der letztlich bekannten Truppenstärke in der DDR vertreten zu sein. Denn ursprünglich war der Aufenthalt auf dem Gebiet der DDR bzw. die Besatzung in dieser Zeitspanne nicht solange geplant. (Schreiben zur Zeitweiligkeit)
Es geht dabei lediglich darum, die Notwendigkeiten aufzuzeigen, die einige Handlungsweisen und Entscheidungsfindungen beeinflusst haben könnten.
Bei näherer Betrachtung der Ereignisse seit Beginn der 1950ziger Jahre fällt auf, dass die Konfrontation überwiegend aus Richtung Westen kam und die sowjetische Seite immense Summen aufwenden musste um ein militär-strategisches Gleichgewicht zu erhalten bzw. dieses anzustreben. Eines der interessantesten Indizien für eine Nichtangriffsabsicht der UdSSR bzw. der Vereinten Streitkräfte der Warschauer Vertragsstaaten, war, wie von A. Gribkow beschrieben, die Tatsache das erst 1980 im Politisch Beratender Ausschuss (PBA) die "Konzeption/Grundsätze der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und ihrer Führungsorgane in Kriegszeiten" bestätigt wurde. Seit 1955 gab es keinerlei Dokumente die festlegten, wer bzw. wie die VSk des WV in Kriegszeiten hätte führen bzw. handeln sollen. [1], [4]
Grundsätze der Vereinten Streitkräfte für Kriegszeiten
Nachfolgende Grafiken zeigen, welche der beiden Weltmächte in welchem Zeitraum über ein größeres Arsenal an Massenvernichtungsmittel (MVM) verfügte, wann welche Summen im Haushalt eingeplant wurden und die Anzahl der Tests in den Jahren. In der 1. & 2. Grafik ist zu sehen, dass das Gleichgewicht (der Status Quo) seitens der Sowjetunion bei den A-Sprengköpfen erst 1978/79 erreicht war.
Dem MfS lagen 1988 Erkenntnisse zu möglichen Zielen des Gegners und deren Auswirkungen vor. Als Beispiel hier, die Räume Eberswalde-Finow, Finowfurt und Flugplatz Finowfurt. Der aufgeführte, zu erwartende, Wirkungsgrad der MVM zeigt deutlich mit welcher Art von Schlägen gerechnet wurde und wie hoch dessen Wirkung auf die Fläche und Bevölkerung gewesen wäre. Die Grundlagen dieser theoretische Szenarien erschließt sich aus der Aktenlage nicht. Auch sind nicht die Quellenlage bzw. der Ursprung der Erkenntnisse erschließbar. [3]
(Quelle: [1] "Der Warschauer Pakt" (A. Gribkow), [2] Bundesarchiv, [3] BStU-MfS-HA PS 23], [4] http://www.php.isn.ethz.ch/, AZN 32854 BA-MA [5] Auszug aus dem 77. NVR Protokoll vom 25.11.1988 - DVW1_NVR, http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DVW1_NVR/index.htm, [6] Sowjetische Militärenzyklopädie, Militärverlag der DDR, 1976, Heft 7, S. 36-37)